In Bezug auf die ab 01.01.2010 geltenden neuen Regeln, dass das direkte Fassen oder Blocken unterhalb des Gürtels verboten ist, hat die Bundesjugendleitung in Verbindung mit der Bundeskampfrichterkommission folgenden Beschluss gefasst:
In den Altersklassen U11 und U14 wird jeder Verstoß gegen diese Regel bis auf Weiteres nur mit Shido bestraft. Ein Hansokumake erfolgt also erst mit dem 4. Shido.
Wir weisen nochmals auf die ab 1.1.2010 veränderte Sonderregelung der Jugend hin: Bei der U11 und U14 wird jede verbotene Handlung mit Matte oder je nach Situation mit Sono-mama unterbrochen, dem zuwiderhandelnden Kämpfer wird die verbotene Handlung erklärt und dann wird die entsprechende Strafe ausgesprochen. (Analog zu den anderen Altersklassen).
In der Alterklasse U 17 wird der Verstoß gegen die Beinfassregel bis auf Weiteres beim 1. Mal mit Shido, beim 2. Mal mit Hansokumake bestraft.
Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent