Corona-Update

Die Corona-Infektionen steigen wieder dramatisch an und die Bundesregierung und die Bundesländer haben am 18.11.2021 neue Regeln beschlossen. Diese betreffen auch den Sport.

22.11.2021

Regeln werden verschärft

Die Pandemie ist nicht überwunden. Deshalb arbeiten Bund und Länder auch weiter bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zusammen. Sie haben wegen der mit hoher Geschwindigkeit steigenden Infektionszahlen Einschränkungen vereinbart – für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Die 3G- und 2G-Regeln sind in vielen Bereichen verpflichtend. Bund und Länder haben daher am 18. November die folgenden Regeln beschlossen:

Zur Durchführung sportlicher Aktivitäten steht dort Folgendes:

Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.

Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern

Die jeweiligen Corona-Regeln bzw. deren konkrete Umsetzung werden also auf Länderebene je nach Infektionszahlen beschlossen. Landesverbände und Vereine sollten also unbedingt die Vorgaben ihrer Landesregierung verfolgen.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat letzten Donnerstag zudem beschlossen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu ändern. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft mit dem 25. November aus. Das neue Infektionsschutzgesetz soll ermöglichen, auch weiterhin erforderliche Corona-Schutzvorkehrungen zu treffen.

Mit der Änderung des IfSG werden einige neue Regelungen eingeführt. So soll künftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung gelten (geimpft, genesen, getestet). Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem wenn möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme sollen verlängert werden.

Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test sollen weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden können. Ausgeschlossen sein soll aber die Anordnung von Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften oder Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der am Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommt.

Alle wichtigen Zahlen und Daten zur Corona-Pandemie findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Der Deutsche Sport fordert Sport- und Bewegungsgarantie für Vereine  

Der deutsche Sport appelliert an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, bei den aktuellen Beratungen zur Corona-Pandemie zu berücksichtigen, dass Sport und Bewegung gerade jetzt zur Gesunderhaltung der Bevölkerung beitragen. „Der Fehler des Vorjahres, als die weitgehende Schließung von Spiel- und Sportstätten und die Kontaktbeschränkungen die rund 27 Millionen Mitglieder von Sportvereinen und alle anderen Menschen in Deutschland zur Bewegungslosigkeit verurteilten, dürfe sich nicht wiederholen“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Den gesamten Beitrag dazu könnt ihr hier nachlesen.