DJB unterstützt Geflüchtete beim Startrecht

Viele Menschen flüchten vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Sport verbindet und ermöglicht den Kriegsflüchtlingen Integration und Teilhabe an der Gesellschaft. Der Deutsche Judo-Bund (DJB) will die engagierte Arbeit der Vereine unterstützen und setzt die Voraussetzungen der Vereinsmitgliedschaft sowie die Kosten der Wettkampflizenz für das Jahr 2022 aus.

07.04.2022 von [LH]

Engagierte Judoka

Nachdem der Deutsche Judo-Bund (DJB) auf seiner Verbands-Website eine Landingpage mit relevanten Informationen für engagierte Landesverbände und Vereine erstellt hat, wurde schnell ersichtlich, dass viele Judovereine in Deutschland aktiv sind und geflüchteten Familien aus der Ukraine bei ihrer Ankunft helfen.

Neben der Unterstützung bei administrativen Aufgaben und der Aufnahme von Geflüchteten haben viele Vereine ihr Training für ukrainische Judoka und sportbegeisterte Familien geöffnet. In einigen Vereinen gibt es schon große Trainingsgruppen, es werden interkulturelle Willkommensfeste organsiert oder Spendenaktionen ins Leben gerufen. Mehr dazu unter https://www.judobund.de/judo-for-ukraine/engagierte-vereine/.

DJB-Vorstandssprecher Frank Doetsch ist begeistert von der Hilfsbereitschaft der deutschen Judo-Community: „Der Judosport steht für besondere Werte und diese werden in den Vereinen tagtäglich gelebt. Das merkt man in der aktuellen Situation. Hilfsbereitschaft, Respekt, Wertschätzung und auch Freundschaft sind die Basis dieser deutschlandweiten Solidaritätswelle“.

DJB unterstützt Vereinsarbeit

Um den Einstieg in das Vereinsleben zu vereinfachen und ambitionierten Judoka aus der Ukraine auch die Teilhabe am Wettkampf zu ermöglichen, hat sich der DJB dazu entschlossen die Voraussetzungen der Vereinsmitgliedschaft und die Kosten für die Wettkampflizenz für geflüchtete Judoka aus der Ukraine für das Jahr 2022 auszusetzen.

„Damit ermöglichen wir zum einem den Vereinen eine erleichterte Aufnahme der judobegeisterten Ukrainer in ihren Verein und zum anderen haben talentierte und erfahrene Judoka mit Kampferfahrung auch hier in Deutschland die Möglichkeit, sich im Wettkampf zu messen. All das trägt zu einer gelungenen Integration bei“ so Vorstandsprecher Frank Doetsch.

Im Detail wurde bei der letzten Präsidiumssitzung folgendes beschlossen:

  • Die Voraussetzungen der 3-monatigen Vereinsmitgliedschaft nach 3.4.1. d) sowie der 12-monatige Karenzzeit nach 3.4.1. f) a) und b) gelten nicht für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
  • Für die Ausstellung der Wettkampflizenz für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG werden durch den DJB 2022 keine Kosten erhoben.

Wichtig: Um die Wettkampflizenz/Teilnahmeberechtigung zu erhalten, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  • WKL-Bestellung beim DJB mit Erteilung der Einzugsermächtigung.
  • Nachweis (Kopie des Aufenthaltstitels) den Dokumenten beifügen.
  • WKL wird ausgestellt. Es erfolgt keine Abbuchung.
  • Für Teilnahmeberechtigung muss ein DJB-Mitgliedsausweis mit gültiger Jahressichtmarke vorliegen.

Rückmeldung engagierter Vereine

Um die Hilfe und Unterstützung der Judovereine in Deutschland im Hinblick auf den Ukraine-Krieg zu erfassen, wurde zudem ein Online-Umfrage auf der Landingpage „Judo for Ukraine“ integriert:

Ziel ist es, eine bessere Übersicht zu erhalten und ggf. die Koordination von geflüchteten Judoka in den Bundesländern zu optimieren und Hilfsangebote/Unterstützung zu vermitteln.

Bei Rückfragen ist in der DJB-Geschäftsstelle Breitensportreferentin Corinna Lechler die Ansprechpartnerin: Corinna Lechler: clechler@judobund.de / 069 67720818