Testpflicht bei DJB-Wettkampf-Veranstaltungen (Modifikation)
Zeitweise Ergänzung der DJB-Wettkampfordnung bis 31.03.2022
Nr. 3.4.1.1.
Bei allen DJB-Wettkampfveranstaltungen nach Nrn. 2.2.2. und 2.2.3. DJB-WKO gilt für alle Akkreditierten unabhängig von Impfstatus oder Genesenennachweis:
- Am Wettkampftag muss ein aktueller Antigen-Schnelltest/“Bürgertest“ vorgelegt werden, der frühestens am Vortag durchgeführt werden darf.
- Sollte die Anreise am Vortag des Wettkampftages erfolgen (z.B. um das Wiegen am Vorabend des Wettkampftages wahrzunehmen), so muss ggfs. ein weiterer aktueller Antigen-Schnelltest/“Bürgertest“ vorgelegt werden, der vor der Abreise, allerdings frühestens am Vortag, durchgeführt werden darf.