Neue Judogi-Regeln
Ab dem 01.01.2025 gelten die Judogi-Regeln der Internationalen Judo-Föderation (IJF) hinsichtlich der Maße auch im Bereich des Deutschen Judo-Bundes (DJB) ab Gruppenebene in allen Altersklassen ab U15. Diese Regelungen gelten auch für die Judo-Bundesliga.
Die Judogi-Regeln sind im Detail in den IJF Sport and Organisation Rules (SOR) aufgezeigt unter Punkt C1.10 Judogi Size:
Hier entlang zu den Sport and Organisation Rules
Dort sind auch Beispielbilder zu finden. Eine Übersicht der neuen Regeln gibt es hier:
Jacke:
Die Jacke muss das Gesäß vollständig bedecken. Die Länge der Jacke muss vorne und hinten gleich lang sein. Zur Überprüfung dessen wird die Länge der Judogi-Jacke von der Vorderseite des Athleten mit einem Sokuteiki gemessen. Die Länge des Jackenrocks unterhalb des Gürtels, der in der Taille oberhalb des Hüftknochens zu tragen und sehr eng zu schnüren ist, muss wie folgt gemessen werden:
Alle Judoka bis 73 kg*: mindestens 20 cm
Alle Judoka über 73 kg*: mindestens 25 cm
* bis 73 kg: -48, -52, -57, -63, -70, -60, -66, -73 kg; über 73 kg: 78, +78, -81, -90, -100, +100 kg
Bei waagerecht gehaltenen Armen muss der Sokuteiki vollständig und reibungslos in die Ärmel gleiten. Die Judogi-Ärmel müssen den gesamten Arm einschließlich des Handgelenks bedecken.
Der Abstand der Kreuzungspunkte der Jacke in Höhe des Gürtels muss mindestens 25 cm betragen. Der Gürtel sollte knapp über dem Hüftknochen getragen werden und fest verschnürt sein.
Die Dicke der Reversseite darf nicht mehr als 1 cm betragen.
Die Breite der Reversseite muss 4 cm oder max. 5 Reihen Steppnähte betragen.
Der Abstand zwischen dem oberen Teil des Brustbeins und dem vertikalen Schnittpunkt des Revers der Jacke muss weniger als 10 cm betragen.
Gürtel:
Die Dicke muss zwischen 4 und 5 mm betragen.
Die vom zentralen Knoten ausgehenden Enden müssen eine Länge zwischen 20 und 30 cm haben.
Der Gürtel darf nicht aus steifem und/oder rutschigem Material bestehen und der Knoten muss richtig und fest gemacht sein.
Hose:
Der Abstand zwischen dem unteren Ende der Hose und dem Außenknöchel darf nicht größer als 5 cm sein.
Die Breite muss auf Höhe des Knies zwischen 10 und 15 cm betragen.
Bei Fragen bitte direkt an das Referat Leistungssport oder Bundeskampfrichter Dr. André Lippeck wenden: