Einführung der 3G-Regel
Ab sofort gilt bei allen DJB-Wettkampfveranstaltungen nach den Nummern 2.2.2. und 2.2.3. der DJB-WKO die 3G-Regel.
Bei allen DJB-Wettkampfveranstaltungen nach den Nummern 2.2.2. und 2.2.3. der DJB-Wettkampfordnung - alle Veranstaltungen, bei der der DJB als Ausrichter festgelegt ist - gilt für alle Akkreditierten, die nicht vollständig geimpft sind – also nicht zu folgendem Personenkreis zählen: ab 14 Tage nach der für den vollständigen Impfschutz notwendigen letzten Impfung - oder/und genesen sind mit positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegt, folgendes:
- Am Wettkampftag muss ein aktueller Antigen-Schnelltest/“Bürgertest“ vorgelegt werden, der frühestens am Vortag durchgeführt werden darf.
- Sollte die Anreise am Vortag des Wettkampftages erfolgen, z.B. um das Wiegen am Vorabend des Wettkampftages wahrzunehmen, muss ggfs. ein weiterer aktueller Antigen-Schnelltest/“Bürgertest“ vorgelegt werden, der vor der Abreise, allerdings frühestens am Vortag, durchgeführt werden darf.
Beispiele:
- Wettkampf am Sonntag – Test frühestens am Samstag
- Wettkampf am Samstag, Anreise und Wiegen am Freitag - Test auf jeden Fall vor der Abreise, frühestens am Donnerstag. Sofern der Test am Donnerstag durchgeführt wird, ist noch ein weiterer Test am Freitag für den Wettkampf notwendig.
Hinweis:
Die genannte Regel gilt auch für alle übrigen Personen, die am Wettkampftag die Halle betreten (z.B. Zuschauer).
Ergänzung:
In den gesamten Räumlichkeiten der Hallenkomplexe gilt eine generelle Maskenpflicht (medizinische Maske).