Magdeburger Kriterien
Nachdem es gelungen ist, Judo seit dem Schuljahr 1999/2000 im Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia zu etablieren, werden nach den so genannten „Magdeburger Kriterien“ von allen Bundesländern Mindestteilnehmerzahlen erwartet.
Seit dem Schuljahr 2006/7 gelten für einige Bundesländer aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen neue "Magdeburger Kriterien". Eine weitere Anpassung steht zur Diskussion.
Von zwölf Bundesländern werden folgende Mindestteilnehmerzahlen sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen gefordert:
A-Länder: Bayern, NRW und Baden-Württemberg
15 Schulmannschaften
B-Länder: Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
10 Schulmannschaften
C-Länder: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
5 Schulmannschaften
D-Länder: Bremen, Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland
3 Schulmannschaften