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08.12.2023

Wichtige Informationen zum JudoPass

Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat das Feedback der Vereine und Landesverbände vernommen. Vor diesem Hintergrund wird der Zeitrahmen und einige Funktionen angepasst.

Um den Zeitdruck herauszunehmen und denjenigen entgegenzukommen, die noch Zeit benötigen, verlängern wir die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024! 

Während dieser Übergangsfrist könnt ihr mit den „Personalisierten Jahreslizenzen“ alle Funktionen auch ohne digitalen JudoPass nutzen. Dafür muss der Verein nur den Namen des Judomitglieds einer Jahreslizenz zuordnen und erhält dann einen personalisierten QR-Code.

Dieser personalisierte QR-Code kann anschließend ausgedruckt und in den bisherigen Judopass eingeklebt werden.

Wichtig: Für diese Zwischenlösung müssen die Vereine und Verbände bei DokuMe im Portal angemeldet sein. Ein Mitgliederimport ist dazu noch nicht notwendig.

Für alle WettkämpferInnen gilt, dass die Wettkampflizenz ab dem 01.01.2024 nur noch in Verbindung mit einem digitalen JudoPass erstellt und verlängert werden kann. Judoka, die eine Wettkampflizenz benötigen, brauchen also zur Teilnahme an Wettkämpfen ab dem 01.03.2024 einen digitalen JudoPass (bis zum 29.02. gilt wie bisher die Jahresmarke des Vorjahres).

Wir sind uns bewusst, dass mit der Einführung viel Arbeit auf die Vereine zukommt und gerade viele Fragen entstehen. Allerdings sind wir uns auch sicher, dass wir uns nach der Einführung alle über weniger Verwaltungsaufwand freuen werden. Im Ergebnis sparen wir dabei Energie und Kosten.

Wir hoffen und wünschen uns, dass wir diesen wichtigen Schritt als Gemeinschaft mit euch schaffen. Vielen Dank!

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