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Detailaufnahme der Medaillen des Deutschen Jugendpokals.

Deutscher Jugendpokal

Deutscher Jugendpokal/Deutsche Vereins-Mannschaftsmeisterschaft
 

Wir alle haben die Bilder im Kopf, wenn unsere deutschen Kämpferinnen und Kämpfer bei der Team-WM oder anderen Wettkämpfen gemeinsam als Mannschaft antreten und sich nach Erfolgen in den Armen liegen und feiern!
 

Auch junge Judoka in ganz Deutschland können diese Emotionen spüren und erleben.

Die Deutsche Vereins-Mannschaftsmeisterschaft (in der U15: Deutscher Jugendpokal) bietet die Möglichkeit, den Verein in den Mittelpunkt zu rücken.

Ein Verein, ein Team! Das sind die Zutaten für das emotionale Highlight im Jugendbereich der U15 und U18.

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Wettkampfformate

Deutsche-Vereins-Mannschaftsmeisterschaft U15 Mixed (Deutscher Jugend-Pokal):

  • männlich: -43 kg, -50 kg, -60 kg, +60 kg 
  • weiblich: -40 kg, -48 kg, -57 kg, +57 kg

Bis zu vier Vereins-Mannschaften, die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben. Jeder Verein darf drei Fremdstarter/innen aus dem eigenen Landesverband melden und einsetzen oder eine Kampfgemeinschaft mit einem weiteren Verein des Landesverbandes (beide Vereinsnamen werden aufgeführt) bilden. Entscheidend ist das Einzelstartrecht.

Zum Zeitpunkt der Meldung und zu jedem Mannschaftskampf müssen mindestens 4 Gewichtsklassen besetzt sein. Insgesamt dürfen 16 Judoka pro Mannschaft gemeldet werden.

Deutsche Vereins-Mannschaftsmeisterschaft U18:

  • U18m: -50, -55, -60, -66, -73, +73 kg 
  • U18w: -44, -48, -52, -57, -63, +63 kg

Bis zu vier Vereins-Mannschaften männlich und weiblich pro Gruppe, die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben. Ein Verein kann zwei Fremdstarter/innen aus dem eigenen Landesverband melden und einsetzen oder eine Kampfgemeinschaft mit einem weiteren Verein des Landesverbandes (beide Vereinsnamen werden aufgeführt) bilden. Entscheidend ist das Einzelstartrecht.

Jede Mannschaft muss zu Beginn der Veranstaltung in der Lage sein, in mindestens 4 Gewichtsklassen aktiv kämpfen zu können. Insgesamt dürfen 12 Judoka pro Mannschaft gemeldet werden.


Neu: Deutscher Vereinsmannschaftspokal U18

  • Gleiche Regeln wie DVMM U18, jedoch qualifizieren sich hierfür die 5.-7. der Gruppe:

Bis zu vier Vereins-Mannschaften männlich und weiblich pro Gruppe, die sich über die Gruppenmeisterschaften mit Belegung der Plätze 5-7 qualifiziert haben. Ein Verein kann zwei Fremdstarter/innen aus dem eigenen Landesverband melden und einsetzen oder eine Kampfgemeinschaft mit einem weiteren Verein des Landesverbandes (beide Vereinsnamen werden aufgeführt) bilden. Entscheidend ist das Einzelstartrecht.

 

Die Termine zu den Bundesfinals findet ihr im Terminbereich auf der DJB-Website.

Kontakt und Information

Martin Schultheiß 

Bundesjugendleiter

mschultheiss@judobund.de

 

 

Jane Hartmann

Bundesjugendleiterin

jhartmann@judobund.de

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